Verfahrensbeistandschaft

Das Jugendamt fungiert als Wächter über das Wohl der Kinder. Das Jugendamt ist aber nicht reiner Interessenvertreter der Kinder, da das Jugendamt als staatliche Institution auch fiskalischen Sachzwängen unterliegt

 

Wenn Eltern nicht in der Lage erscheinen, die Interessen ihres Kindes zu umzusetzen, wird das Familiengericht in der Regel für das Kind einen Verfahrensbeistand bestellen. Dieser fungiert als "Anwalt des Kindes".

 

Der Verfahrensbeistand hat den tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Kindes festzustellen und in das Verfahren einzubringen. Hierzu wird ihm regelmäßig die Aufgabe übertragen, Gespräche mit dem Kind aber auch mit den Eltern zu führen, um an einer kindeswohlorientierten Lösung mitzuwirken.

 

Auf grund der nachgewiesenen speziellen Kenntnisse und Erfahrungen im Familienrecht, sowie der abgeschlossenen Ausbildung zum Mediator, wird Herr Rechtsanwalt Alexander Burger  regelmäßig durch das Amtsgericht Idar-Oberstein und Oberlandesgericht Koblenz zum Verfahrensbeistand bestellt.