Hygienerichtlinie
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung folgender Verhaltensregeln beim Betreten der Anwaltskanzlei:
- Nur der Mandantin/dem Mandanten ohne Krankheitsanzeichen wird Zutritt gewährt.
- Beim Betreten der Anwaltskanzlei und während des Aufenthaltes ist ununterbrochen
ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Die Hände sind an ausgewiesener Stelle zu desinfizieren.
- Innerhalb der Anwaltskanzlei ist zu jeder Person ein Mindestabstand von 1,50 m
einzuhalten.
- Jeder Besucher muss sich an der Anmeldung anmelden.
- Jeder Besucher muss eine Selbstauskunft zur Gefährdungsbeurteilung eines
Infektionsrisikos ausfüllen, welches unter Berücksichtigung des Datenschutzes
verwahrt wird.
Bitte Beachten Sie auch unsere Aushänge vor Ort.
Wir bitten um Verständnis.