Hygienerichtlinie
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung folgender Verhaltensregeln beim Betreten der Anwaltskanzlei:
- Nur der Mandantin/dem Mandanten ohne Krankheitsanzeichen wird Zutritt gewährt
- Beim Betreten der Anwaltskanzlei und während des Aufenthaltes ist das Tragen
eines Mund-Nasen-Schutzes freiwillig.
- Die Hände sind an ausgewiesener Stelle zu desinfizieren.
- Innerhalb der Anwaltskanzlei ist zu jeder Person ein Mindestabstand von 1,50 m
einzuhalten. Bei vorhandenen Schutzscheiben bitte davor positionieren.
- Jeder Besucher muss sich an der Anmeldung anmelden.
Wir bitten um Verständnis.