Hygienerichtlinie

 

 

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung folgender Verhaltensregeln beim Betreten der Anwaltskanzlei:

 

 

- Nur der Mandantin/dem Mandanten ohne Krankheitsanzeichen wird Zutritt gewährt

 

- Beim Betreten der Anwaltskanzlei und während des Aufenthaltes ist das Tragen

  eines Mund-Nasen-Schutzes freiwillig.

 

- Die Hände sind an ausgewiesener Stelle zu desinfizieren.

 

- Innerhalb der Anwaltskanzlei ist zu jeder Person ein Mindestabstand von 1,50 m

  einzuhalten. Bei vorhandenen Schutzscheiben bitte davor positionieren.

 

- Jeder Besucher muss sich an der Anmeldung anmelden.

 

 

 

 Wir bitten um Verständnis.