Flutopferhilfe
Gewitter und Starkregen haben Ende Mai 2018 in Teilen von Rheinland-Pfalz für Überschwemmungen gesorgt. Besonders schlimm traf es den Südwesten. In den Gemeinden Herrstein und Fischbach im Landkreis Birkenfeld lösten die Behörden Katastrophenalarm aus.
Wir zeigen uns mit den Flutopfern, die aus der Naturkatastrophe im Fischbachtal hervorgegangen sind, solidarisch.
Wir möchten schnelle juristische Hilfestellung durch Antworten auf die relevanten Fragen geben.
Welche Leistungen kann ich für den entstandenen Schaden bei meiner Versicherung geltend machen?
Dabei ist zu trennen zwischen Schäden am Gebäude selbst und den zum Gebäude gehörenden Bestandteilen einerseits und den Schäden am Hausrat andererseits.
Für Schäden am Gebäude und seinen mitversicherten Bestandteilen ist die Wohngebäudeversicherung (fortan :WGV) zuständig, für Hausrat die Hausratsversicherung.
Die WGV trägt aber die hier entstandenen Schäden nur dann, wenn die zugrundeliegenden Bedingungen, die sogenannten VGB , auch Überschwemmungen als Elementarschaden mitabdecken. Das ist nicht automatisch der Fall und muss individuell im jeweiligen Versicherungsvertrag geprüft werden.
Reicht es nicht aus, wenn die WGV Schäden durch Hagel mitabdeckt, denn es hat doch gehagelt?
Der Hagel reicht nur dann aus, wenn er unmittelbar einen Schaden verursacht hat, z. B. durch beschädigte Dachpfannen. Dass er hier für verstopfte Kanäle sorgte, Wassermassen die Straßen überflutet und Bäche über die Ufer getreten sind , was in der Folge dann für Überschwemmungen sorgte, reicht nicht aus. Hier deckt die WGV nur dann Schäden, wenn die Klauseln Überschwemmungen als Elementarschaden miteinschließen.
Was ist, wenn ich hiervon aber nichts wusste, die Lücke im Versicherungsschutz nicht kannte?
Das muss im Einzelfall geprüft werden. Eventuell bestand eine Hinweispflicht des Versicherungsvermittlers, auf die Lücke aufmerksam zu machen, sodass gegebenenfalls Ersatzansprüche wegen unzureichender Beratung geltend gemacht werden können. Dabei ist dann aber jeder Fall einzeln zu prüfen. Je näher das einzelne Grundstück am Bach lag, desto höher das Risiko und desto eher hätte auf eine Deckungslücke hingewiesen werden müssen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Bach in der Vergangenheit schon einmal über die Ufer getreten ist.
Wenn meine WGV mich gegen Überschwemmungen schützt, was kann ich dann geltend machen?
Den Schaden am Gebäude bzw. versicherten Gebäudebestandteil, wobei die Höhe der Leistung von der Gestaltung im konkreten Vertrag abhängt. Hier gibt es Unterschiede zwischen Neuwertversicherung und Zeitwertversicherung- das muss dann anhand der jeweiligen Vertragsbedingungen geprüft werden.
Versichert sind dann auch Aufräum- und Abbruchkosten, Kosten für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und Resten.
Wer als Vermieter betroffen wird, kann sogar Mietausfall geltend machen, wenn der Mieter die beschädigte Wohnung nicht mehr nutzen kann und die Mietzahlung deshalb verweigert.
Und wenn man selbst die eigene Wohnung nicht mehr nutzen kann, kann man als Versicherungsnehmer auch die übliche Miete für Ersatzwohnraum verlangen, sogar einschließlich fortlaufender Nebenkosten.
Wann ist dann die Zahlung fällig? Kann ich einen Vorschuss verlangen?
Die Zahlung ist fällig, wenn der Versicherer alles zum Schaden, auch der Höhe nach, ermitteln konnte.
Einen Monat nach der Meldung des Schadens kann man aber eine Abschlagszahlung verlangen in Höhe des Betrages, der mindestens zu zahlen ist.
Über den Zeitwert hinaus kann der Versicherer aber Nachweise verlangen, dass die versicherte Sache wiederhergestellt oder wiederbeschafft wurde.
Unter Umständen muss der Versicherer sogar Zinsen ab der Schadenmeldung zahlen, wenn er die Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens leistet.
Was ist, wenn ich mit der Höhe der Zahlung nicht einverstanden bin?
Dann kann ich ein sogenanntes Sachverständigenverfahren verlangen. Das läuft außergerichtlich. Versicherungsnehmer und Versicherer benennen jeweils einen Sachverständigen. Die beiden nehmen noch einen dritten Sachverständigen als Obmann und dann wird versucht, eine sachgerechte Lösung zu finden.
Alternativ kommt auch eine gerichtliche Lösung in Betracht.
Für beides ist es ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Und was ist mit der Hausratsversicherung? Was deckt die ab?
Hier gilt ebenso wie bei der WGV, dass zunächst die Bedingungen des jeweiligen Vertrages geprüft werden müssen, ob das Risiko eines Überschwemmungsschadens überhaupt mitabgedeckt ist.
Wenn die Hausratsversicherung Schäden durch Überschwemmungen mitabdeckt, kann man alle zum privaten Hausrat gehörenden Gegenstände, u. U. sogar Wertsachen und Bargeld, die beschädigt oder zerstört wurden oder abhanden kamen , als Schaden anmelden.
Dazu zählen auch Einbaumöbel, wie z.B. Einbauküchen, auch Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, auch wenn sie in privat genutzten Garagen in der Nähe der Wohnung stehen.
Sind auch Kosten versichert, z.B. für Aufräumen etc.?
Ja, ähnlich wie in der WGV. Aufräumen, Wegräumen, Abtransport sind mitversichert. Wenn die Wohnung unbenutzbar wurde, sind auch Hotelkosten für oder ähnliche Unterbringungskosten mitabgedeckt, außerdem Kosten für den Abtransport und die Unterbringung bzw. Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde.
Welche Zahlungen kann ich vom Hausratsversicherer verlangen?
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Grundlage der Entschädigung ist der Versicherungswert. Das ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Meistens kann man also den Neupreis verlangen, aber bei manchen Sachen wird nur der sogenannte gemeine Wert ersetzt. Wenn ein Gegenstand beschädigt wurde, aber repariert werden kann, ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten. Und wenn dann ein Minderwert verbleibt, sogar diesen. Wenn etwas nicht mehr repariert werden kann und durch etwas Neues ersetzt wird, wird der Restwert- sofern es einen solchen gibt- abgezogen.
Kann es da Probleme geben?
U.U. ja, wenn der Versicherer einwenden kann, dass der Hausrat viel mehr wert war als ursprünglich im Rahmen der Versicherungssumme angegeben wurde.
Wie und wann zahlt der Versicherer?
Wie in der WGV, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Auch hier kann man einen Monat nach Meldung des Schadens einen angemessenen Abschlag verlangen.
Und wenn ich mit der Höhe der Zahlung unzufrieden bin?
Dann kann ich die Versicherungsleistung in einem Sachverständigenverfahren prüfen lassen, wie bei der WGV.
Was ist, wenn mein Auto beschädigt wurde?
Hier muss man die Schäden bei dem Kaskoversicherer des Autos anmelden, wobei bei einem Schaden wegen Überschwemmung schon die Teilkasko ausreicht, ein Vollkaskoschutz nicht benötigt wird.
Was wird dann gezahlt?
Meistens dürften die Autos einen Totalschaden erlitten haben, sodass dann der Wiederbeschaffungswert abzgl. eines eventuellen Restwertes ersetzt wird. Ist der Schaden noch durch eine bloße Reparatur zu beheben, werden die Kosten der Reparatur ersetzt, jeweils abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wer ermittelt den Schaden? Kann ich einfach einen Sachverständigen beauftragen?
Regelmäßig wird ein Sachverständiger hinzugezogen. Den sollte man aber nur in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragen, dann muss der auch die Kosten für das Gutachten tragen.
Was muss ich bei der Geltendmachung von Schäden bei WGV, Hausratsversicherung und Kaskoversicherer sonst noch beachten?
Wichtig ist, den Schaden schnellstmöglich zu melden. Bei der Kasko innerhalb einer Woche. Das kann auch telefonisch erfolgen, nur sollte man zur eigenen Absicherung dann notieren, wann und mit wem man gesprochen hat. Besser ist aber eine schriftliche Meldung.
Hilfreich ist es auch, viele Fotos zu machen, die den Schaden zeigen, das gilt insbesondere bei der WGV und Hausratsschäden.
Außerdem muss ich in der WGV und der Hausratsversicherung den Versicherer auch dazu befragen, was ich zur Abwicklung und zur Minderung des Schadens tun kann oder soll- der Versicherer gibt dann Weisungen, die ich befolgen sollte, um Nachteile zu vermeiden.
Natürlich muss ich zum Schadensumfang vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Gut ist es, wenn man Belege, z.B. Rechnungen, Quittungen etc. dem Versicherer als Nachweis vorlegen kann.
Wie schnell verjähren Ansprüche?
Innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist, also 3 Jahre.
Herr Rechtsanwalt Martin Säzler als Master of Laws (Versicherungsrecht) hilft Ihnen weiter und hat für Sie nachfolgend ein Muster für die Schadensmeldung beim Versicherer erstellt und ganz unten zum Download bereit gestellt.
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(Namen und Adresse des Versicherers einsetzen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ,
……………………………………………………………………………………………………………………………….
(eigenen Namen und Adresse einsetzen)
bin bei Ihrer Gesellschaft zu Vertragsnummer ……………………………………………………… versichert.
(Nummer des Versicherungsvertrages einsetzen)
Am ………………………………(Schadenstag einsetzen) kam es durch ein starkes Unwetter mit Hagel und Überschwemmungen zu einem Schadensfall, den ich hiermit melden möchte.
Schadensort war ........................................................................................
(Schadensort einsetzen)
Mir ist Schaden entstanden wie folgt:
……………………………………………………………………………………………………………………………
(beschädigte Gegenstände nennen, z.B. für Kasko: Auto mit amtlichem Kennzeichen; für Wohngebäudeversicherung: Wohnung / Haus mit Anschrift; für Hausratsversicherung: Hausrat zu Haus oder Wohnung mit Anschrift)
Bitte schicken Sie mir schnellstmöglich ein Schadensformular für weitere Angaben an folgende Adresse:
……………………………………………………………… (Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse )
Weil der Postweg durch die Überschwemmungsschäden gestört sein könnte, bitte ich auch darum, mich telefonisch über die weitere Abwicklung und von mir zu treffende Maßnahmen zu unterrichten. Meine Rufnummer lautet:
……………………………………………………………… (Mobilfunknummer angeben)
Bitte teilen Sie mir auch die Schadensnummer sofort mit, damit ich darauf zukünftig Bezug nehmen kann.
……………………………… ………………………………………………….
(Ort, Datum) ( Unterschrift)